Absturzsichere Verglasungen nach TRAV

Bei absturzsichernden Verglasungen (Balkon- und Treppenbrüstungen) ist eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) bei den jeweiligen Bauämtern zu beantragen, sofern keine allgemeine baurechtliche Zulassung vorliegt. Derzeit gilt die Fassung  der Technischen Regel für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen ( TRAV ) vom Januar 2003. Wir halten uns bei der Verglasung von Balkon- und Treppenbrüstungen ausschließlich an dieses Regelwerk.
Die je nach Beanspruchungsklasse verwendeten Gläser ESG, VSG, VSG aus ESG und VSG aus TVG sind darin zugelassen und dürften daher auch die Zustimmung der bayerischen Bauämter erhalten.