Reklamationen

Der Käufer ist zur unverzüglichen Prüfung unserer Ware und Leistung verpflichtet. Festgestellte Mängel sind umgehend schriftlich anzuzeigen. Über mangelhafte Ware darf der Käufer nicht verfügen, d. h. sie darf nicht weiterverkauft, verarbeitet oder eingebaut werden. Reklamierte Abholware ist zur Überprüfung des Mangels in unseren Betrieb zurückzubringen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften in neuester Fassung.